Gruppen



Auch Körperschaften können Mitglied werden

Infos für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen


Die Gruppenkarte - der Schlüssel zur weltweiten Nutzung von Jugendherbergen

Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen.


Körperschaften werden als Mitglieder der Landesverbände aufgenommen, in denen die antragstellenden Organisationen ihren Sitz haben. Für bundesweit organisierte Vereine/Verbände ist der DJH Hauptverband in Detmold zuständig. Bundesweite Organisationen, die in erster Linie an der Nutzung von Jugendherbergen interessiert sind und nicht verbandspolitisch tätig werden möchten, werden von den Landesverbänden aufgenommen.

Die Beiträge für die körperschaftliche Mitgliedschaft sind in den Landesverbänden des DJH abweichend geregelt. Die Mindestbeiträge pro Jahr liegen zwischen 20 und 50 EURO.


Wissenswertes über die Gruppenkarte

Deine Gruppenkarte gilt für das laufende Kalenderjahr und ist ab Ausstellung bis zum 31. Januar des folgenden Jahres international gültig. Im Dezember eines Jahres werden bereits Mitgliedskarten für das folgende Kalenderjahr ausgestellt. Wenn du die Mitgliedschaft zum Ende des lfd. Kalenderjahres beenden willst, muss die Kündigung bis zum 30. September bei dem DJH Hauptverband e.V. in Detmold vorliegen.

Mit der Gruppenkarte hast du die Möglichkeit, mehr als 4000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen.

Eine Gruppe besteht aus mindestens 4 Personen einschließlich der Leitung. Die Leiterin/der Leiter sollte mindestens 16 Jahre alt sein.

Im Ausland geltet Ihr als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich der Leiterin/des Leiters – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Leiterin/der Leiter sollte mindestens 18 Jahre alt sein.

Eine Nutzung der Gruppenkarten außerhalb der auf der Mitgliedskarte bezeichneten Organisation ist nicht zulässig.

Bei Einzelaufenthalten darf die Gruppenkarte nicht benutzt werden. Sie gilt nur bei Gruppenaufenthalten.


Wege zur Gruppenkarte

Schulleitung, Vereins- oder Verbandsvorstand bzw. Firmen- oder Institutsleitung können die Mitgliedschaft über folgenden Button oder per E-Mail bzw. auf dem Postweg bei dem Landesverband des DJH, in dem sie Ihren Sitz haben, beantragen. Bundesweite Organisationen wenden sich an den Hauptverband.

Gruppenmitgliedschaft beantragen


Karte der DJH-Landesverbände
Adresse des DJH-Hauptverbandes